Kleinkaliber (KK-Schießen) schießen bei der SGi
Steckbrief der Sektion:
Sektionsleitung: Achim Beer; Fachwart Kleinkaliber
Trainingszeiten: jeden 2.+4. Samstag im Monat 14-17 Uhr in Raubach Lang- und Kurzwaffe, jeden Freitag ab 19:00 Uhr in Döttesfeld für KK-Langwaffe 50m
Wer darf schießen: Kleinkaliber-Gewehr ab 14 Jahre, ab 41 Jahren darf man aufgelegt schießen, also das Gewehr auf eine Auflagedorn lagern und muss nicht mehr freihändig stehend schießen, wie man es von den Biathleten kennt. Ab 66 Jahren darf man dann sogar im sitzen schießen.
Welche Disziplinen werden geschossen: Für das KK Gewehr gibt es folgende Disziplinen:
- KK–Gewehr 100m stehend Freihand
- KK–Gewehr 100m Auflage und KK–Gewehr 50m Auflage
- KK–Gewehr 50m 3×20 und KK–Gewehr 3×40 (olympisch)
- KK–Gewehr 50m Zielfernrohr/Diopter
- KK–Gewehr 50m Liegend
Trainingsstätte: Langwaffenstand auf dem Vereinsgelände der SGi, Elgerter Straße 40 in Raubach
Größte bisherige Erfolge der Sektion: Wir bauen diese Abteilung gerade wieder neu auf. Allerdings konnten wir schon 2019 wieder mit einer richtig großen Mannschaft auf der Kreismeisterschaft antreten und auch erste Erfolge feiern.
Unser jährliches Highlight: Teilnahme an der Kreismeisterschaft und Rundenwettkämpfen in der Region.
Nächstes Schnuppertraining: Bei uns herrscht eine Kultur der „offenen Tür“, nach Absprache kann man Samstags vorbeikommen und mitmachen
Was muss ein Einsteiger mitbringen? Für den Einstieg ist lediglich bequeme Kleidung und Sportschuhe sinnvoll, die Gewehre stellt der Verein bis zum Erlangen einer eigenen WBK zur Verfügung, Munition kann am Stand käuflich erworben werden.
Kontakt zur Sektionsleitung: Achim Beer, Ab2803@aol.com , 01716254488
Kleinkalibergewehr 50 m (Freigewehr)
Waffe: Kleinkalibergewehre (Einzellader) jeder Art mit einem Kaliber von maximal 5,6 mm (.22 lfb) und einem Höchstgewicht von 8 kg. Abzug und Schäftung beliebig. Laufbeschwerung (innerhalb des zulässigen Gesamtgewichtes), Daumenauflage und verstellbare Kolbenklappe sind gestattet.
Munition: Handelsübliche Randfeuerpatronen im Kaliber 5,6 mm (.22lfb).
Scheiben: Durchmesser der 10 = 10,4 mm, Ringabstand = jeweils 8,0 mm.
Entfernung: 50 m.
Anschlag: a) Dreistellungskampf = je 1/3 des Schusspensums im liegenden, stehenden und knienden Anschlag; b) Liegendkampf = gesamtes Schusspensum im liegenden Anschlag.
Programme: a) Dreistellungskampf 120 Schuss, davon 40 Schuss liegend in 60 Minuten, 40 Schuss stehend in 90 Minuten und 40 Schuss kniend in 75 Minuten inkl. Probeschüsse. Bei elektronischer Anzeige 40 Schuss liegend in 45 Minuten, 40 Schuss stehend in 75 Minuten und 40 Schuss kniend in 60 Minuten inkl. Probeschüsse (Regel 1.80 SpO). b) Liegendkampf 60 Schuss in einer Gesamtschießzeit von 90 Minuten inkl. Probeschüsse. Bei elektronischer Anzeige 75 Minuten (Regel 1.80 SpO).
Anmerkung: Im liegenden und knienden Anschlag ist die Zuhilfenahme eines Gewehrriemens gestattet, im knienden Anschlag darf außerdem eine Kniendrolle unter den Spann des Fußes gelegt werden.
Kleinkalibergewehr 50 m (Sportgewehr)
Waffe: Es gelten dieselben Bestimmungen wie beim Freigewehr 50 m. Das Gewicht darf inkl. Zubehör maximal 6,5 kg betragen. Munition, Scheiben, Entfernung.
Anschlag: wie KK Freigewehr.
Programme: a) DreistellungSchuss liegend, 20 Schuss stehend, 20 Schuss kniend in einer Gesamtschießzeit von 150 Minuten inkl. Probeschüsse. Bei elektronischer Anzeige 135 Minuten inkl. Probeschüsse (Regel 1.80.SpO). b) Liegendkampf 60 Schuss wie KK Freigewehr (Regel 1.80 SpO).
Anmerkung: Im liegenden und knienden Anschlag ist die Zuhilfenahme eines Gewehrriemens gestattet, im knienden Anschlag darf außerdem eine Kniendrolle unter den Spann des Fußes gelegt werden.
Scheibengewehr 100 m
Waffe: Kleinkalibergewehre (Einzellader) Kaliber 5,6 mm (.22 lfb) und einem Gesamtgewicht von 7,5 kg, Abzug beliebig.
Munition: Handelsübliche Randfeuerpatronen im Kaliber 5,6 mm (.22 lfb).
Scheiben: Durchmesser der 10 = 50 mm, Ringabstand = jeweils 25 mm.
Entfernung: 100 m.
Anschlag: Nur stehend freihändig.
Programm: 30 Schuss in 55 Minuten inkl. Probeschüsse (siehe Regel 1.35 SpO).
Anmerkung: Mit dieser Waffe wird nur national geschossen (keine internationalen Meisterschaften usw.).